Panorama Hirschbach
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23.12.2024 - finaler FNP-Beschluss, Niederschlagswassergebühr, Kläranlage und Straßenbau in HIB

Flächennutzungsplan mit Auflagen durch LRA bestätigt und in SR endgültig beschlossen
Am 19.11.2024 war der vom SR im Juni beschlossene Entwurf des FNP durch das Landratsamt (LRA) Pirna bestätigt worden, allerdings mit Auflagen (Streichungen). Unter anderem wurden 4 Flächen in anderen Ortsteilen aus der Planung ausgenommen, da diese aktuell gegen die Zuordnung zu Landschaftsschutzgebieten (LSG) verstoßen. Allerdings werden diese durch die Stadt GLH weiterhin beplant (eine LSG-Ausgliederung erscheint möglich).
Und leider wurde auch die 99m-Bauhöhenbegrenzung für Windenergieanlagen durch das LRA aus dem FNP ausgenommen, da diese Höhenbegrenzung „in der getroffenen Form“ nicht zulässig sei. Begründet wird dies insbesondere mit einer offenbar „fehlenden oder fehlerhaften Abwägung“. Wörtlich heißt es auf Seite 6 des LRA-Schreibens (7_BV_47-2024_BA_ Beitritt FNP_Anlage1.pdf):

„In Anbetracht dieser pauschal getroffenen Festsetzung zur Höhenbeschränkung aller künftigen Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe (Nabenhöhe und Rotorhalbmesser) von 99 Metern, muss seitens des Landratsamtes mangels Begründung des Planungserfordernisses im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB als auch angesichts des bestehenden raumordnerischen Zielkonfliktes davon ausgegangen werden, dass die Grenze einer zulässigen Planung überschritten ist.
(siehe dazu auch Urteil des BVerwG vom 17.12.2002, Aktenzeichen: 4 C 15 / 01).“

Hierzu bleibt wohl die Frage offen, ob der FNP-Ersteller die Schwachstelle „Abwägung“ hätte vorher sehen müssen oder warum auch immer er diese nicht verhindert hat …?

Der FNP mit den LRA-Auflagen wurde in der SR-Sitzung am 17.12.2024 in GLH mit
10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen endgültig beschlossen.

Fazit also „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“:
+ die Planungsfläche „Hermsdorfer Straße“ in HIB ist deutlich kleiner festgelegt worden
   (Anlage zu BV_BA_19 2024 FNP Planzeichnung ENDFASSUNG 23.04.2024.pdf >29 MByte),
-  für die 99m-Höhenbegrenzung gab es kein glückliches Ende im Rahmen des FNP.

Niederschlagswassergebühr mit 4 Gewichtungsmaßstäben kommt
Nachdem am 17.06.24 der Entwurf der neuen Gebührensatzung für Niederschlagswasser (NSW) durch den alten SR nicht beschlossen wurde, gab es ein längeres Hin und Her in erneuter Diskussion zur Rechtssicherheit und möglichen Gerechtigkeit für die Erhebung.
Da die Stadt GLH aber auf jeden Fall die für das NSW anfallenden Kosten in rechtlich zulässiger Weise nur durch die zweckgebundene Erhebung von Gebühren decken darf (eine Deckung der Kosten durch Umlegung aus den sonstigen Abwassergebühren oder auch dem Haushalt ist unzulässig), musste die NSW-Gebührensatzung umgehend und rechtssicher beschlossen werden. Nur mit einem solchen Beschluss kann sie in der kommenden Kalkulationsperiode 2026-2030 wirksam werden.

Notwendig ist dafür auch die vollständig neue Ermittlung der Grunddaten zur Gebühren-Berechnung in allen Ortsteilen im Laufe des Jahres 2025, welche dann auch neu in allen vier Entsorgungsgebieten (EG) der Stadt GLH mit vier neuen Gewichtungsmaßstäben lt. Entwurf in der Gebührensatzung angewendet werden sollen.

Aus überschlägigen Betrachtungen im Rahmen der Beratungen im Verwaltungsausschuss und während der SR-Sitzung am 29.10.2024 zeigte sich, dass offenbar für die allermeisten Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet der direkte Kanalanschluss auch die finanziell günstigste und sicherste Ausführung über einen längeren Kalkulationszeitraum darstellt.

Die neue Gebührensatzung für eine Niederschlagswassergebühr im gesamten Gebiet der Stadt GLH wurde in der SR-Sitzung am 29.10.2024 in Reinhardtsgrimma mit
15 Ja-Stimmen, ohne Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen endgültig beschlossen. Ebenso die Erhebung der zur Berechnung benötigten Basisdaten im gesamten Stadtgebiet im Laufe des Jahres 2025 durch einen externen Dienstleister.
(Bekanntgabe der vom Stadtrat am 29.10.2024 gefassten Beschlüsse.pdf)

Neubau der Kläranlage in Hirschbach erhält Fördermittel
Im Rahmen der Beratungen zur o.g. Abwasser- und NSW-Gebührensatzung wurde durch den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung GLH bekannt, dass es eine verbindliche Fördermittelzusage für den Ersatzneubau der Kläranlage in Hirschbach gibt.
Mit Plan-Kosten 1.475.700 €; davon 576.331 € Fördermittel
(lt. Angaben auf Seite 4 in 11_Entwurf_Wirtschaftsplan_2025 m. Anlagen.pdf).

Dadurch wird es offenbar NICHT zu der befürchteten Erhöhung der Abwassergebühren ab 2026 auf über 7 €/m³ kommen.

Aber die tatsächlich zu erwartende Höhe der Abwassergebühr ab 2026 ist weiterhin unbekannt, da diese erst im Jahr 2025 offiziell kalkuliert werden wird und für Hirschbach auch stark von den Kosten des geplanten Kläranlagenbaus in Hausdorf abhängt. Für den Bau in Hausdorf gibt es noch keine Fördermittelzusage.
(ebenfalls Angaben auf Seite 4 in 11_Entwurf_Wirtschaftsplan_2025 m. Anlagen.pdf)

Mit den nun in der letzten SR-Sitzung am 17.12.2024 beschlossenen Haushaltsplänen der Stadt Glashütte und des Abwasserbetriebes wird demnächst auch die Beschlussfassung zu einer Vergabe der Bauleistungen und natürlich auch der konkreten zeitlichen Planung erwartet. 

Straßenbau in Hirschbach ruht wetterabhängig (Regenwasserableitung ist fertig)
Der "grundhafte Ausbau" der Kreischaer Straße (Ortsdurchfahrt K9023) in Hirschbach ruht zur Zeit, nachdem seit Baubeginn im September die Regenwasserleitungen im Tiefbau komplett verlegt wurden.

Wir gehen davon aus, dass im kommenden Jahr eine Bau-Koordination mit dem anstehenden Ersatzneubau der Kläranlage in Hirschbach erfolgt.
Der komplette Ausbau der Ortsdurchfahrt HIB soll nach aktueller Planung voraussichtlich im November 2025 abgeschlossen werden.

This article was updated on Dezember 23, 2024